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Länderrat

Länderrat

Aktuelle Aufgaben und Zielschreibungen.

Unsere

Aufgaben

Zusammenarbeit

Ziele und Beschlüsse gemeinsam durchsetzen

Entwicklung

Gemeinsame Grundsatzprogramme entwickeln und Durchführen

Finanzen

Finanzielle Jahresplanungen zwischen DRV und LRV kooridinieren

Kommunikation

Interessenvertretungen gegenüber dem Präsidium

Austausch

Mit Fachressorts und Arbeitskreisen eng Zusammenarbeiten

Unsere

Ziele

Wahrgenommen werden

Internetauftritt, Fachzeitschriften und Redaktionsarbeit

Informationsfluss

Austausch mit dem Länderrat per Sitzungen, Tagungen etc.

Motivation für Nachwuchsleistungssportler*innen

Leistungsanreize für Sportler*innen, Trainer*innen und Vereine

Analyse des Leistungssportbewertungssystems

Austausch, Analyse und Auswertungen um das Leistungssportsystem zu stärken

Netzwerke

Aufbau und Pflege der Netzwerke durch Einsatz des LRV-Personals in anderen Organisationen

Aufgaben und Ziele des Länderrates

Aufgaben

(im Sinne von Vorgaben der Satzung bzw. gelebter Ist-Zustände)

Auszug aus dem Grundgesetz (Satzung des Deutschen Ruderverbandes)

  1. Der Länderrat besteht aus den Vorsitzenden der Landes-Ruderverbände (LRV) des DRV.
  2. Der Länderrat hat folgende Aufgaben:
    • a) bei der Durchführung der Verbandsziele mitzuwirken und die Beschlüsse des Rudertages in enger Zusammenarbeit der LRV untereinander in den Ländern durchzusetzen;
    • b) gemeinsame Grundsatzprogramme mit dem Präsidium zu entwickeln, darüber zu beschließen und für deren Durchführung in den LRV zu sorgen;
    • c) die sich daraus ergebenden finanziellen Jahresplanungen zwischen dem DRV und den LRV zu koordinieren;
    • d) die Anliegen der LRV an das Präsidium heranzutragen und darüber zu wachen, dass die Interessen, die sich aus den besonderen Aufgaben der LRV in den einzelnen Ländern ergeben, gewahrt werden;
    • e) mit den Fachressorts und Arbeitskreisen des DRV enge Zusammenarbeit zu pflegen und geeignete Mitarbeiter für diese Gremien vorzuschlagen; bei der Vorbereitung der Rudertage mitzuwirken; die Wahlvorschläge zum Rudertag mit zu beraten.
  3. Der Länderrat und das Präsidium tagen mindestens einmal im Jahr gemeinsam.

Telefonkonferenzen und Sitzungen

Der Länderrat führt grundsätzlich an jedem zweiten Mittwoch im Monat um 20 Uhr eine Telefonkonferenz durch. Der Länderrat tagt grundsätzlich dreimal jährlich: im Frühjahr, im Sommer anlässlich der U17-/U19-/U23-DM sowie im Herbst anlässlich der gemeinsamen Sitzung. Sowohl die Telefonkonferenzen als auch die Sitzungen dienen zum Informationsaustausch, zur Beratung, Willensbildung (Beschlüsse) und Auftragserteilung.

Networking

Die Vorsitzenden der Landesruderverbände bringen sich selber auf vielfältige Weise in die Arbeit des Deutschen Ruderverbandes ein. Folgende Funktionen werden z. Z neben dem Landesvorsitz von Ihnen bekleidet:

  • Mitglied im Präsidium des Deutschen Ruderverbandes (2)
  • Leitung Bundesstützpunkt Nachwuchs (1)
  • Mitglied im Ausschuss Wettkampfwesen (1)
  • Mitglied im Ältestenrat des DRV (1)

Darüber hinaus bringen sich ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter der Landesruderverbände auf vielfältige Weise in die Arbeit des Deutschen Ruderverbandes ein.

Ziele

(im Sinne von gesetzten Zielen bzw. erwünschten Zuständen)

Der Länderrat des Deutschen Ruderverbandes hat am 08.04.2015 vier Leitlinien für seine Mitwirkung im Deutschen Ruderverband vereinbart. Diese aktualisieren die am 20.08.2009 und in 2013 erstellten Zielsetzungen.

  1. Wir wirken für unsere Rudervereine.
    • Aus der Besonderheit des föderalen Systems ergibt sich für die Landesruderverbände ein Alleinstellungsmerkmal in der Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Landessportbünden und den Landesministerien. Wir nehmen damit für unsere Vereine auf Landesebene die wichtige Funktion der Interessenvertretung und Mittelgewinnung für den Rudersport wahr. Aus diesem Alleinstellungsmerkmal heraus haben wir zusätzlich ein reichhaltiges Angebot von Maßnahmen für unsere Vereine entwickelt.
      • Ziel 1: Wir werden in dieser Arbeit von den Vereinen wahrgenommen und unterstützt. Wir sind ein wichtiger Partner aller Landesinstitutionen (LSB, OSP, BSP, LLZ, Kommunen, Bundesländer etc.)
  2. Wir wirken für unseren Deutschen Ruderverband.
    • Die Landesruderverbände sind mit ihrem unter 1. beschriebenen Alleinstellungsmerkmal wichtige Partner des Deutschen Ruderverbandes bei der Umsetzung dessen Ziele und bringen sich personell, ideell und materiell bei der Umsetzung der Ziele des Deutschen Ruderverbandes ein.
      • Ziel 2:Wir sorgen für einen optimalen Informationsfluss zwischen Vorstand, Präsidium und Länderrat als Grundlage für effektivere Formen der Zusammenarbeit.
  3. Wir motivieren unsere Nachwuchsleistungssportler zu langfristigem Leistungssport.
    • Eine Kernkompetenz der Landesruderverbände ist die Förderung im Nachwuchsleistungssport. Die Landesruderverbände bringen sich mit großem Engagement personell, materiell und ideell in diesem Bereich ein. Hierfür werden erhebliche finanzielle Ressourcen durch die Landesruderverbände eingeworben. Durch die qualitative Arbeit der Landesruderverbände in Zusammenarbeit mit den Vereinen und dem Deutschen Ruderverband werden jährlich hochmotivierte Nachwuchstalente den U19- und U23-Nationalmannschaften des Deutschen Ruderverbandes zugeführt.
      • Ziel 3: Wir begleiten mit unserer Arbeitsgruppe Nachwuchsleistungssport die Arbeit des Deutschen Ruderverbandes im Nachwuchsleistungssport konstruktiv und kritisch.
      • Ziel 4: Wir fördern das Rudern im Mannschaftsboot.
      • Ziel 5: Wir begleiten, fördern und fordern unsere Leistungssportler.
      • Ziel 6: Wir fördern unsere Nachwuchssportler in ihrer Schul- und Berufsausbildung.
  4. Wir knüpfen Netzwerke.
    • Die Landesruderverbände bringen sich mit ihren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern in vielfältiger Weise in die Netzwerkstrukturen des deutschen Sports ein, insbesondere im Deutschen Ruderverband, in den Landessportbünden und in den Olympiastützpunkten. Natürlich werden auch in den Ländern innere Netzwerke im eigenen Landesruderverband zum Wohle der Vereine aufgebaut und gepflegt.
      • Ziel 7: Wir pflegen unsere Netzwerke.

Köln, den 26.06.2015.

Unsere

Entstehung

Der DRV, als Verband der Vereine gegründet, tat sich mit der sinnvollen Integration der nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten LRV in seine eigene Struktur schwer. So scheiterte noch 1962 auf dem Rudertag in Berlin der Versuch der LRV kläglich, Mitglieder im DRV zu werden. Der Verbandsausschuss (VA = Vorstand des DRV) und die Vereine befürchteten einen Machtverlust. Erst 1966, auf dem Rudertag in Lübeck, gelang Peter Velten, dem Landesvorsitzenden von Nordrhein-Westfalen, durch sein unermüdliches Werben die Einbindung der LRV über den sogenannten „Regionalausschuss“, dem heutigen Länderrat. Der Vorsitzende des Regionalausschusses wurde stimmberechtigtes Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Peter Velten selber wurde zum stellv. Vorsitzenden des DRV gewählt. Auf dem Rudertag in Dortmund im Jahr 1974 schließlich wurde der Regionalausschuss in Länderrat umbenannt und der heutige § 24 – vormals § 23 – mit der unten folgenden Aufgabenbeschreibung im Grundgesetz verankert.

Die ausführlichen Aufgaben- und Zielbeschreibungen des Länderrats können Sie mit einem Klick auf den folgenden Download-Button herunterladen:

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